Herr Makowitzki erklärte in seinem Dankesbrief vom 12. Februar 2016 an die Klasse 8a:

„Seit etwa 3 Jahren (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – dem die meisten unserer Patienten unterfallen) erhalten die Flüchtlinge herabgesetzte Hilfen zum Lebensunterhalt.

Dieser beträgt für einen erwachsenen alleinstehenden Flüchtling derzeit 359,00 EURO im Monat und liegt somit 40,00EURO/Monat unter dem Hartz-IV-Regelsatz für Grundsicherung.

Von den 359,00EURO werden i.d.R. 143,00 EURO bar ausgezahlt und 216,00EURO als sog. Grundleistung für den „notwendigen Bedarf“ in Form von Sachleistungen.

Die Kosten für die ambulante Psychotherapie  für Folteropfer im BFU werden im Regelfall von den Landratsämtern finanziert, ebenso die Dolmetscherkosten. In der Regel nicht bewilligt werden die Fahrtkosten zur Therapie im BFU.“

Die Klasse 8a ermöglicht also mit ihrer Spende an das BFU, dass die Therapie einiger außerhalb Ulms untergebrachten  traumatisierten Kinder und Erwachsenen überhaupt erst stattfinden kann. Der Klasse liegen dabei die Kinder besonders am Herzen.